Diese Rechte haben Sie als Unfallgeschädigter 

Wichtig zu wissen: Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter in Bremen zu beauftragen. Die Kosten für das Unfallgutachten (und gegebenenfalls auch für einen Anwalt für Verkehrsrecht), muss die Haftpflichtversicherung des Schädigers übernehmen. Ein neutraler und erfahrener Kfz-Sachverständigenteam wie Otur & Kollegen kann Ihre Schadenersatzansprüche professionell durchsetzen. Gerne empfehlen wir Ihnen auch eine zuverlässige Werkstatt oder einen Anwalt aus unserem Netzwerk.  

Mietwagen 

Wertminderung

Auszahlung des Schadens

Wiederbeschaffungsaufwand

Heilbehandlungskosten 

Schmerzensgeld

weitere Ansprüche

Nutzungsausfall