Diese Rechte haben Sie als Unfallgeschädigter 

Wichtig zu wissen: Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter in Bremen zu beauftragen. Die Kosten für das Unfallgutachten (und gegebenenfalls auch für einen Anwalt für Verkehrsrecht), muss die Haftpflichtversicherung des Schädigers übernehmen. Ein neutraler und erfahrener Kfz-Sachverständigenteam wie Otur & Kollegen kann Ihre Schadenersatzansprüche professionell durchsetzen. Gerne empfehlen wir Ihnen auch eine zuverlässige Werkstatt oder einen Anwalt aus unserem Netzwerk.  

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Im Einzelnen haben Sie als Unfallgeschädigter folgende Schadenersatzansprüche: 

Mietwagen 

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Sie haben Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, wenn Sie auf Ihr eigenes Auto angewiesen sind und dieses derzeit zur Reparatur in der Werkstatt steht.

Wertminderung

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Ein Schaden am Auto verursacht einen Rückgang des Werts. Sie haben auch Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung für diese Wertminderung. 

Auszahlung des Schadens

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Es gibt die Option, die Schadenssumme auszahlen zu lassen (fiktive Abrechnung), wenn die Delle am Fahrzeug nicht stört oder Sie den Schaden selbst reparieren möchten.

Wiederbeschaffungsaufwand

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In manchen Fällen können Sie nach einem Autounfall nur den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs (eventuell abzüglich des Restwerts) anstelle der Reparaturkosten geltend machen.

Heilbehandlungskosten 

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Falls Sie bei dem Unfall verletzt wurden, haben Sie das Recht, zusätzlich zu den Reparaturkosten für Ihr Fahrzeug auch alle Kosten erstattet zu bekommen, die im Zusammenhang mit Ihrer medizinischen Behandlung entstehen.

Schmerzensgeld

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Falls Sie durch den Unfall verletzt wurden, könnten Sie unter Umständen auch Schmerzensgeld von der Versicherung des Unfallverursachers beanspruchen. 

weitere Ansprüche

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Sie haben das Recht auf Rückerstattung von Auslagen wie beispielsweise Telefonkosten, Porto usw. Außerdem haben Sie auch Anspruch auf Schadensersatz bei Abschleppkosten, sowie An- und Ummeldekosten für das Fahrzeug.

Nutzungsausfall 

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Es steht Ihnen zu, eine finanzielle Entschädigung zu erhalten, wenn Sie Ihr Fahrzeug aufgrund eines Totalschadens oder einer Reparatur nicht nutzen können.

Hier finden Sie die detaillierte Tabelle zum Nutzungsausfall für Pkw, Transporter und Motorräder.