10 bedeutende Ratschläge nach einem Unfall
Es ist zweifellos äußerst frustrierend, unverschuldet in einen Autounfall verwickelt zu werden. Hier bieten wir Ihnen eine sorgfältig zusammengestellte Liste mit 10 wertvollen Tipps, die Ihnen nicht nur dabei helfen, den Unfall zu bewältigen, sondern auch Ihre Rechte zu schützen und den gesamten Prozess möglichst reibungslos zu gestalten:
1. KFZ-Gutachter des Vertrauens
Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Begutachtung Ihres Fahrzeugs zu beauftragen. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind Schadenersatzansprüche, die von der gegnerischen Versicherung übernommen werden müssen. Das Sachverständigengutachten dient nicht nur der Feststellung von Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer, Wertminderung, Restwert, Nutzungsausfall oder Verkehrssicherheit, sondern vor allem der Beweissicherung.
2. Der merkantile Minderwert wird überprüft
Die genaue Höhe einer möglichen Wertminderung kann normalerweise erst durch ein Gutachten eines Sachverständigen nachgewiesen werden. Ohne die Expertise eines unabhängigen KFZ-Gutachters verzichten Kraftfahrer oft auf eine Wertminderung von mehreren hundert Euro. Selbst bei älteren Fahrzeugen oder Pkw's mit einer höheren Laufleistung kann eine Wertminderung eintreten. Jeder einzelne Anspruch wird sorgfältig geprüft.
3. Es wird ein Gutachten über den Sachschaden mit Art und Höhe des Schadens erstellt
Beim Verkauf des Fahrzeugs müssen Sie als Halter dem Käufer mitteilen, dass es sich um ein repariertes Unfallfahrzeug handelt, da dies eine Offenbarungspflicht darstellt. Als Halter können Sie dies durch ein Sachverständigen-Gutachten mit Schadenkalkulation und Fotos nachweisen, um dem potenziellen Käufer alle erforderlichen Informationen über den Schaden zu geben.
4. Es wird eine unabhängige Beweissicherung durchgeführt
Eine umfassende Beweissicherung bezüglich des Schadenumfangs und der Schadenhöhe gewährleistet, dass Ihnen als Geschädigte alle Ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche vollständig erstattet werden. Die Beweissicherung bezüglich der Schadenhöhe stellt sicher, dass der Unfallschaden vollständig anerkannt und gegebenenfalls behoben werden kann.
Die Dokumentation der Art und des Umfangs des Schadens ist oft notwendig, wenn es später zu Meinungsverschiedenheiten über den Ablauf des Unfalls oder Problemen bei der Reparatur kommt. Mithilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeugs ermittelt werden, um Ansprüche bezüglich eines Mietwagens oder einer Nutzungsausfallentschädigung besser nachweisen zu können.
5. Es wird ein angemessener Mietwagen oder Nutzungsausfall angeboten
Anstelle des beschädigten Autos, das nicht mehr fahrtüchtig ist, haben Sie als Geschädigter das Recht auf ein vergleichbares Leihfahrzeug. Sollten Sie einen Mietwagen benötigen, arrangieren wir gerne die Vermittlung eines renommierten Autoverleihunternehmens für Sie. Das Fahrzeug wird bequem und direkt zu Ihrem Wohnort geliefert, egal ob innerhalb Bremens oder in der angrenzenden Region.
Falls kein Ersatzfahrzeug benötigt wird, steht Ihnen alternativ eine Nutzungsentschädigung zu. Die Bestimmung der Fahrzeugklasse erfolgt automatisch anhand des Modells und des Fahrzeugtyps. Der Sachverständige kann dies individuell für Sie ermitteln.
6. Sie können Ihre Werkstatt frei wählen
Als Geschädigter eines Unfalls haben Sie grundsätzlich das Recht, selbst eine Werkstatt - die Werkstatt Ihres Vertrauens - zur Reparatur Ihres Autos zu wählen, sofern Sie nicht selbst schuld sind. Die Haftpflichtversicherung der gegnerischen Partei ist verpflichtet, die Reparaturkosten zu übernehmen und die Rechnung für die Schadeninstandsetzung zu begleichen. Die Entscheidung für eine Werkstatt nach einem unverschuldeten Unfall obliegt somit jedem Einzelnen.
7. Fiktive Abrechnung
Es besteht die Möglichkeit, als Geschädigter die Reparaturkosten vom Unfallverursacher erstattet zu bekommen, basierend auf einem vorgelegten Schadengutachten (fiktive Abrechnung). Die Mehrwertsteuer wird dabei jedoch nicht erstattet. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur fiktiven Abrechnung.
8. Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts
Als Opfer eines Verkehrsunfalls ist es ratsam, sich stets rechtlichen Beistand zu suchen. Selbst wenn alle Beteiligten einer Meinung sind, wird nicht direkt mit dem Unfallverursacher verhandelt, sondern mit dessen Versicherung. Das Recht des Geschädigten auf anwaltliche Unterstützung wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt! Dies dient der Chancengleichheit, da eine Versicherung über mehr Erfahrung und Fachwissen verfügt als ein Geschädigter. Durch die Inanspruchnahme eines Anwalts entstehen für den Geschädigten keine zusätzlichen Kosten, da diese von der gegnerischen Versicherung getragen werden.
9. Wählen Sie das richtige Schadenmanagement
Behalten Sie stets die Kontrolle über die Abwicklung des Unfallschadens, selbst wenn die Versicherung des Unfallgegners anbietet, den gesamten Schaden für Sie zu regeln.
Lassen Sie sich nicht dazu bringen, einen unabhängigen KFZ-Gutachter durch das sogenannte Schadenmanagement auszuschließen.
10. Otur & Kollegen empfiehlt Ihnen, neben den 9 bedeutenden Ratschlägen, sich auch das folgende Video anzuschauen:
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