Kurzgutachten bei Bagatellschäden 

Ein Bagatellschaden ist ein geringer Schaden am Pkw. Bei offensichtlichen Bagatellschäden (bis zu einem Betrag von 750,- € inkl. MwSt.) ist nach aktueller Rechtsprechung kein Gutachten erforderlich. Schadensminderungspflicht! Schadensminderungspflicht bedeutet, dass Sie als Geschädigter den Schaden möglichst gering halten sollten. Doch als Laie ist es in einigen Fällen nicht möglich die Höhe des Schadens einzuschätzen. Wenn Sie beispielsweise einen verdeckten Schaden vermuten ist ein Kfz-Sachverständiger zu beauftragen. Wir helfen bei solch einer Situation mittels Kurzgutachten bzw. Kostenvoranschlag weiter. Dies können Sie dann der Versicherung einreichen. Generell wird unser Kostenvoranschlag bzw. Kurzgutachten von der gegnerischen Versicherung anerkannt und ist für Sie dann kostenfrei. Sie sollten sich also auch bei geringen Schaden nicht scheuen, uns aufzusuchen. Wir helfen Ihnen gerne weiter!