Kaskogutachten

Falls Sie bei einem Unfall der Unfallverursacher sind, haben Sie bei Voll- oder Teilkasko ebenfalls Ansprüche. Dies gilt zum Beispiel für Brand-, Hagel- und Wildschaden. In diesem Fall müssen Sie ein Kaskogutachten erstellen lassen. Bevor Sie aber ihren Wagen begutachten lassen, sollten Sie als Versicherungsnehmer zunächst Ihre Versicherungspolice unter die Lupe nehmen, denn üblicherweise müssen Sie den Gutachter der Versicherung akzeptieren und haben kein Recht auf einen Gutachter Ihrer Wahl. Die Kaskoversicherung übernimmt als eine freiwillige Versicherung nur die reinen Reparaturkosten am Pkw. Schadensersatzansprüche wie beispielsweise Mietwagenkosten, Nutzungsausfall oder Wertminderung des Fahrzeugs sind üblicherweise vertraglich ausgeschlossen.